Kappa Umweltmanagement
![]()
|
Die Kappa optronics GmbH stellt sich konsequent ihrer ökologischen Verantwortung. Unser wirtschaftliches Handeln berücksichtigt deshalb die Prinzipien eines nachhaltigen Umweltschutzes zur dauerhaften Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen.
ZieleEines unserer wesentlichen Ziele ist es, die von uns entwickelten und hergestellten Produkte umweltverträglich und sicher zu gestalten. Dies beginnt bereits in einer frühen Phase des Entwicklungsprozesses, in der Produktentwürfe bezüglich ihrer Umweltverträglichkeit und späteren Wiederverwertbarkeit überprüft werden. Bei diesen Analysen wird besonderes Augenmerk auf mögliche kritische Stoffe geworfen, mit dem Ziel diese, wo immer möglich, zu vermeiden. Darüber hinaus nimmt die Energieeffizienz unserer Produkte, die schon bei der energiesparenden Ausrichtung unserer Betriebsgebäude und Produktionsverfahren beginnt, einen hohen Stellenwert ein.
RoHS, WEEE und REACHUnser Umwelt-Engagement schließt selbstverständlich auch die Einhaltung einschlägiger Umweltbestimmungen, wie beispielsweise RoHS, WEEE und REACH ein. Um im Bereich nationaler und internationaler rechtlicher und normativer Vorgaben ständig auf dem Laufenden zu sein, beobachten wir diese sehr genau. Dies ermöglicht uns im Falle von Änderungen eine fristgerechte Implementierung – im Sinne unserer Kunden und der Umwelt. |
Informationen zu REACHREACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) bezeichnet die EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der Europäischen Union. Betroffen von dieser Verordnung sind neben Herstellern von Chemikalien auch Importeure von Stoffen und Erzeugnissen sowie nachgeschaltete Anwender. Kappa optronics GmbH hat die Rechtsvorschriften vor dem Hintergrund der eigenen Tätigkeit umfassend analysiert und kommt zu folgender Einschätzung: Kappa ist kein Hersteller von Chemikalien oder Zubereitungen und bringt solche auch nicht in Verkehr. Vielmehr werden durch uns Produkte hergestellt, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Stoffe freisetzen. Im Sinne der Verordnung sind wir somit lediglich als nachgeschalteter Anwender und hier insbesondere als industrieller Anwender und Erzeugnishersteller einzuordnen. Eine Registrierung von Stoffen ist demnach für unsere Produkte nicht erforderlich. Trotzdem werden zur Zeit sowohl unsere Prozesshilfsmittel, wie auch die in den Produkten verwendeten Stoffe identifiziert und die Anwendungsbereiche analysiert, um potentiell notwendige Maßnahmen abzuleiten. |

